Wir führen folgende Operationen durch:
- Allgemeinchirurgie
- Leistenbruchchirurgie
- Nabelbruchchirurgie
- Narbenbruchchirurgie
- Schleimbeutelentfernungen
- Abszesseröffnungen
- Steißbeinfisteloperationen
- Fremdkörperentfernungen
- Diagnostische Geschwulstentfernungen aus der Brustdrüse
- Haut- und Tumorentfernungen
- Notfallproktologie
Extremitätenchirurgie
- Arthroskopische Gelenkchirurgie (Knie- und Sprunggelenk)
- Epicondylitisoperationen (Tennisellenbogen)
- Karpaltunneloperationen (offen oder endoskopisch)
- Tarsaltunneloperationen
- Schnappfingeroperationen
- Fingergelenkversteifungen
- Finger- / Zehenamputationen
- Dupuytren'sche Operationen an Hand und Fuß
- Ganglien (Überbeine)
- Hammerzehenoperationen
- Fersenspornoperationen
- Hallux valgus (Großzehenballen) Operationen
- Hallux rigidus Operationen
- operat. Frakturbehandlung der Extremitäten
- Metallentfernungen
- Exostosenentfernungen (knöcherne Überbeine)
- Hand- und Fußtumoroperationen
Unfallchirurgie
- Wundversorgungen
- Sehnennähte / Bandnähte/ Nervennähte der Extremitäten
- Achillessehnennähte (offen/gedeckt)
- Operative Versorgung von Handgelenks- und Unterarmbrüchen
- Operative Versorgung von Fuß- und Sprunggelenksbrüchen
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Vertragsärzte der Krankenkassen und Versicherte unterliegen dem sozialgesetzlichen Wirtschaftlichkeitsgebot:
§ 12 Abs. 1 SGB V : Wirtschaftlichkeitsgebot:
Dies gilt unter anderem für Leistungen, die nach der Entscheidung des Bundesausschusses für Ärzte und Krankenkassen nach § 92 SGB V von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen wurden.
Leistungen, für die eine Leistungspflicht der Krankenkassen nicht besteht, dürfen nicht auf Chipkarte oder Überweisung abgerechnet werden. Sie können nur im Rahmen einer Privatbehandlung erbracht werden und müssen dem Patienten in Rechnung gestellt werden. Diese Rechnung beruht auf der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Wir bieten folgende Selbstzahler-Leistungen an: