Wir führen folgende Operationen durch:

Allgemeinchirurgie

Extremitätenchirurgie

 Unfallchirurgie

 

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Vertragsärzte der Krankenkassen und Versicherte unterliegen dem sozialgesetzlichen Wirtschaftlichkeitsgebot:

§ 12 Abs. 1 SGB V : Wirtschaftlichkeitsgebot:

Dies gilt unter anderem für Leistungen, die nach der Entscheidung des Bundesausschusses für Ärzte und Krankenkassen nach § 92 SGB V von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen wurden.

Leistungen, für die eine Leistungspflicht der Krankenkassen nicht besteht, dürfen nicht auf Chipkarte oder Überweisung abgerechnet werden. Sie können nur im Rahmen einer Privatbehandlung erbracht werden und müssen dem Patienten in Rechnung gestellt werden. Diese Rechnung beruht auf der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Wir bieten folgende Selbstzahler-Leistungen an:

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